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Wer ein Radarwarngerät im Fahrzeug bereit hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass es sichergestellt und
vernichtet werden kann.
I. Benutzung
Die Benutzung eines Radarwarngeräts im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1 b StVO
dar. Letztlich geht es... mehr
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