Rechtslupe -
Die auf der Fahrbahn markierten Richtungspfeile auf dem Falkenseer Platz in Berlin sind, ebenso wie auf dem Ernst-Reuter-Platz und dem
Jakob-Kaiser-Platz, entgegen der Rechtsprechung des Kammergerichts verbindlich im Sinne eines Gebots gemäß § 41 Abs. 1 StVO in Verbindung mit
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