Motorradrecht -
Eigentlich eine ganz klare Ansage, dieser § 29 Absatz 1 StVO:
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
Allerdings schaffen es (Verkehrs-)Juristen locker, sich mit diesen fünf Worten stundenlang zu beschäftigen. Besser gesagt, mit nur dem
einen (Un)Wort: Rennen.
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