Dies und das ... - Wie bereits gestern gebloggt,
ist das Urteil des AG Köln ein wahres Kleinod deutscher Jurisprudenz und widerlegt eindrucksvoll die These, wir Juristen seien ein
langweiliger und verstaubter Haufen. Nein, wir können auch Humor. Deshalb hier eine weitere Kostprobe:
"Die Klage ist begründet.Aus re... mehr
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