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In erster Linie handelt ein Verkehrsteilnehmer, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Verkehrsvorschrift verstößt und dadurch einen
anderen behindert, nur ordnungswidrig. Solche Verstöße werden dann als Ordnungswidrigkeit
geahndet und führen entweder zu einer Verwarnung oder unter Um... mehr
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