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Armamutierte, Selbstbefriedigung und sexuelle Handlungen von einiger (?) Erheblichkeit - das AG Gummersbach legt dem BVerfG Handy-Verstoß vor

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beck-blog - Tja, echt kreativ - mehr fällt mir nicht dazu ein, wenn ich diesen Vorlagebeschluss des AG Gummersbach zur Vorlage ans BVerfG nach Art. 100 GG lese. Das AG Gummersbach hält das Handy-Verbot des § 23 Abs. 1a StVO für verfassungswidrig, weil es gegen Art. 3 GG verstoße. Das AG war durch... mehr

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