Conle§i -
Die Klägerin befuhr in M eine Schnellstraße, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zugelassen ist. Vor ihr fuhr ein Fahrzeug der
Feuerwehr, welches u.a. mit eingeschaltetem Blaulicht und dem sog. Martinshorn mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit zu einem
Einsatz unterwegs wa... mehr
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