Härlein + Kollegen Rechtsanwälte -
Bei einem typischen Auffahrunfall haftet der Auffahrende grundsätzlich allein und in voller Höhe.
Im Allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein vor ihm (vorwärts) fahrendes oder stehendes Fahrzeug
fährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder... mehr
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