Rechtslupe -
Ist das Zeichen 283 der
StVO (absolutes Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen, dass dieses Halteverbot auf 15 m begrenzt ist, versehen, wird dadurch eine zuvor
eingeräumte Erlaubnis auf dem Gehweg zu parken (durch das Zeichen 315 der StVO) unterbrochen. Diese Unterbrechung gilt für diese 15
... mehr
↧