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Ordnungswidrigkeitenrecht – Geldbuße droht auch dann, wenn das vom Fahrzeugführer in der Hand gehaltene Mobiltelefon als Navi genutzt wird.

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Härlein + Kollegen Rechtsanwälte - Nach § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, sofern nicht das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Unter „Benutzung“ im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät zu ver… mehr

JuraBlogs - Härlein + Kollegen Rechtsanwälte

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