beck-blog -
Eigentlich nichts Überraschendes - gestern in den Nachrichten lief die Meldung aber trotzdem. Daher kurz der Hinweis auf OLG Hamm,
Beschl. v. 18.2.2013 - III-5 RBs 11/13:
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Betroffene das Mobiltelefon während des vorbeschriebenen Tathergangs zum Telefonieren oder als
Navigationshilfe genutzt hat. Denn entgegen der in der Beschwerderechtfertigung vertret… mehr
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