Rechtslupe -
Eine Gefahrensituation auf einer von LKWs viel befahrenen Bundestraße, wie sie für Beschränkungen des fließenden Verkehrs nach der StVO
notwendig ist, liegt vor, wenn der Gehweg kaum 60 cm breit ist und daher nur ein sehr vorsichtiges Passieren einzelner Personen,
insbesondere beim Mitfüh... mehr
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