Anwalt & Strafverteidiger Blog -
Bisher untersagt § 23 Abs. 1b StVO (Verkehrsstrafrecht) ausdrücklich das betriebsbereite Mitführen von Radarwarngeräten. Dieser Absatz ist in der heutigen Zeit
nicht unproblematisch, da jedes moderne Smartphone theoretisch als Radarwarngerät genutzt werden kann.
Aus diesem Grund wollen Ve... mehr
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