Kreuzberger Verkehrsrecht -
Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern ins Nest
gelegt hat:
Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach § 23 Abs. 1a StVO scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den
Hörer eines Autotel... mehr
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