beck-blog -
Tja, echt kreativ - mehr fällt mir nicht dazu ein, wenn ich diesen
Vorlagebeschluss des AG Gummersbach zur Vorlage ans BVerfG nach Art. 100 GG lese. Das AG Gummersbach hält das
Handy-Verbot des § 23 Abs. 1a StVO für verfassungswidrig, weil es
gegen Art. 3 GG verstoße. Das AG war
durchaus kreativ und hat eine Reihe gefährlicher ... mehr
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