RA J. Melchior, Wismar -
Schon ein Blick zur Seite kann teuer werden, wie die Entscheidung des OLG Hamm III-5 RBS 267/10 vom 28.02.2011 zeigt, zitiert im
aktuellen ADAJUR-Newsletter:
"Verabredung" zu einem nicht genehmigten Straßenrennen durch vorherige Kontaktaufnahme mittels Blickkontakt vor roter Ampel - Zum
Begriff des Rennens i.S.v. § 29 StVO.... mehr
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