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Telefonieren am Steuer = teuer! Es droht ein Bußgeld von 40,- € und ein Punkt in Flensburg.
Dies ist nämlich gesetzlich verboten; § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung
eines Mobil- oder Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Die Rechtsp... mehr
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