Recht interessant -
Denn seit dem 04.12.2010 findet sich in § 2 Abs. 3a StVO folgende gesetzliche Regelung:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in
Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraf... mehr
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