Breuning & Winkler Rechtsanwälte -
Gerade, auf dem Weg zur Kanzlei, steht da wieder ein Smart am Straßenrand quer geparkt. Als Nicht-Smart-Fahrer schwankt man bei dieser
Querparkerei durchaus zwischen Anerkennung (“Clever hingestellt”) und leichter Missgunst (“Ich hätte da mit meinem Auto nicht hingepasst”). Als Anwalt aber stellt man sich die Trippel-D-Frage: Darf der das?... mehr
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