Schadenfixblog -
Tatsächlich ist dies in der STVO nicht eindeutig geregelt.
An einer baulichen Engstelle hat Vorrang, wer sie zuerst erreicht hat. Bei nicht baulichen Hindernissen (Absperrung, haltendes
Fahrzeug) muss derjenige warten, auf dessen Seite das Hindernis steht (§ 6 StVO).
Bergwärts fahrende Autofahrer haben also, da das deutsche Rec... mehr
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