MKB Rechtsblog -
Grundsätzlich darf in Strafverfahren nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden, bei Abwesenheit kann keinUrteil ergehen –
§ 230 StPO. Bei dem
“kleinen Bruder” des Strafverfahrens, dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene – dies ist Juristendeutsch für den
“Angeklagten” einer Ordnungswidrigkeit – ebenfalls zur Anw... mehr
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