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Wer zu spät kommt, den bestraft der Richter oder Die Anwesenheitspflicht des Betroffenen im Bußgeldverfahren

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MKB Rechtsblog - Grundsätzlich darf in Strafverfahren nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden, bei Abwesenheit kann keinUrteil ergehen – § 230 StPO. Bei dem “kleinen Bruder” des Strafverfahrens, dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene – dies ist Juristendeutsch für den “Angeklagten” einer Ordnungswidrigkeit – ebenfalls zur Anw... mehr

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