Rechtslupe -
Wird ein Handy während der Autofahrt nicht zum Telefonieren, sondern nur als Navigationsgerät genutzt, ist dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO
verbotene „Benutzung“.
So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines 29jährigen Autofahrers aus Holzwickede, der sich
gegen die vom Amtsgericht Essen verhängte Geldbuße von 40 Euro wegen Verstoßes gegen § 23 Abs.… mehr
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