NEBGEN - Der Kollege Burhoff hat mich mit seinem Kommentar dazu inspiriert, den Fortgang der Verkehrstragödie mitzuteilen.
Mein einziger Verteidigungsansatz war nämlich die Behauptung, dass es sich bei dem Parkplatz einer Gaststätte nicht um öffentlichen
Verkehrsraum handelt und daher die StVO nicht gelte. Das sei so nicht ganz richtig, sagte der Amtsan... mehr
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