Härlein + Kollegen Rechtsanwälte -
Der Grundsatz, wonach der bevorrechtigte fließende Verkehr auf die Beachtung seines Vorrangs gemäß § 8 Straßenverkehrsordnung (StVO)
vertrauen darf, ist durch die sogenannte Lückenfallrechtsprechung eingeschränkt. Danach muss, wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen
gekommenen oder sich langsam fortbewegenden Fahrzeugkolonne vorbeifä... mehr
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